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   VG Bremen, 15.07.2015 - 4 V 1164/15   

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https://dejure.org/2015,18377
VG Bremen, 15.07.2015 - 4 V 1164/15 (https://dejure.org/2015,18377)
VG Bremen, Entscheidung vom 15.07.2015 - 4 V 1164/15 (https://dejure.org/2015,18377)
VG Bremen, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - 4 V 1164/15 (https://dejure.org/2015,18377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    BremLWahlO § 59 Abs 6; BremWahlG § 38 Abs 2; IFG § 1 Abs 1
    Einsichtnahme in Stimmzettel der Bremischen Bürgerschaftswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Bremen, 24.08.2011 - 1 B 198/11

    Unterliegen der von einem Wahlvorstand angefertigten Wahlniederschriften dem

    Auszug aus VG Bremen, 15.07.2015 - 4 V 1164/15
    Dem Ersuchen ist in der Regel Rechnung zu tragen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Einsicht gegeben ist (vgl. für den Fall der Einsichtnahme in die Wahlniederschriften nebst Anlagen Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschl. v. 24.08.2011 - 1 B 198/11 -, juris, Rn. 13).

    Das Oberverwaltungsgericht hat für den Fall der Einsichtnahme in Wahlniederschriften entschieden, dass eine solche möglich ist, wenn ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme besteht (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschl. v. 24.08.2011 - 1 B 198/11 -, juris, Rn. 13).

  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

    Auszug aus VG Bremen, 15.07.2015 - 4 V 1164/15
    Dieses steht vielmehr - vom Wahlvorschlagsverfahren über die Wahlhandlung bis zur Ermittlung des Wahlergebnisses - unter der Herrschaft des Publizitätsprinzips (BVerfG, Urt. v. 03.03.2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 - BVerfGE 123, 39 ).
  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus VG Bremen, 15.07.2015 - 4 V 1164/15
    In dem Beschluss vom 12.12.1991 (2 BvR 562/91 in BVerfGE 85, 148) heißt es:.
  • StGH Bremen, 22.05.2008 - St 1/07

    Zu den Anforderungen, die an die Transparenz des Verfahrens zur Ermittlung und

    Auszug aus VG Bremen, 15.07.2015 - 4 V 1164/15
    Die behaupteten Wahlfehler müssen substantiiert gerügt werden; eine Fristverlängerung oder Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommen nicht in Betracht (Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Urt. v. 22.05.2008 - St 1/07 -, juris).
  • VG Bremen, 05.07.2007 - 2 V 1731/07

    Einsicht in Wahlniederschriften - Beteiligungsfähigkeit; Informationseingang;

    Auszug aus VG Bremen, 15.07.2015 - 4 V 1164/15
    Hierfür spricht einiges, wie das VG Bremen bereits im Beschluss vom 05.07.2007 (2 V 1731/97 - in NVwZ-RR 2008, 417 und in DÖV 2007, 846) hinsichtlich der Einsichtnahme in Wahlniederschriften entschieden hat.
  • OVG Bremen, 16.07.2015 - 1 B 135/15

    Einsicht in Wahlstimmzettel - Akteneinsicht; Stimmzettel; Wahlbereich;

    Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen OVG: 1 B 135/15 (VG: 4 V 1164/15).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2023 - 3 S 6.23

    Wahl zum Abgeordnetenhaus: Neuauszählung; Einsichtnahme in Wahlunterlagen;

    Diese Argumentation stellt die Beschwerde mit ihrem allgemeinen Hinweis auf Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts und Oberverwaltungsgerichts Bremen, die in Anwendung des dortigen Landesrechts einen Anordnungsgrund für Einsicht in Wahlniederschriften bzw. Stimmzettel wegen des bevorstehenden Ablaufs der Frist zur Begründung eines Wahleinspruchs bejaht haben (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 24. August 2011 - 1 B 198/11 - juris Rn. 29; VG Bremen, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 4 V 1164/15 - juris Rn. 10; Beschluss vom 5. Juli 2007 - 2 V 1731/07 - juris Rn. 8), nicht erfolgreich in Frage.
  • VG Bremen, 11.07.2019 - 4 V 1330/19

    Einsicht in die Stimmzettel zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft - Einsichtnahme;

    Wahlvorstände werden deshalb als "eine Art Selbstverwaltungsorgan der Aktivbürger" bezeichnet, woraus die Schlussfolgerung gezogen wird, dass ihre Tätigkeit keine funktionale Verwaltungsqualität besitzt und mithin auch § 1 Abs. 1 BremIFG keine Anwendung findet (zweifelnd bereits: Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 24. August 2011 - 1 B 198/11 -, Rn. 11; a. A. noch VG Bremen, Beschluss vom 05. Juli 2007 - 2 V 1731/07 -, Rn. 9 ff.; offengelassen in: VG Bremen, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 4 V 1164/15 -, Rn. 13, jeweils juris).
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